Hier
beantworten wir einige häufig gestellte Rechtsfragen zu den
Verordnungen. Allerdings: Es handelt sich um außergewöhnliche Umstände,
die auch rechtlich häufig nicht eindeutig zu beantworten sind, da noch
keine Rechtsprechung hierzu vorliegt. Der Deutsche Tourismusverband kann daher grundsätzlich nur
eine unverbindliche Einschätzung geben.
Die Antworten zu den wesentlichen Fragen finden Sie hier.